Unsere Leistungen

Wir bieten präzise Vermessungen in den Bereichen Kataster-, Ingenieur- und Spezialvermessung. Ob für Planung, Bau, Dokumentation oder Behörden – wir liefern die exakten Daten, die Sie brauchen. Zuverlässig. Effizient. Zukunftssicher.

Neu – 3D-Laserscanning

Ab 2026 erweitern wir unser Leistungsspektrum um modernstes 3D-Laserscanning. 
Diese innovative Technologie ermöglicht es, Objekte, Gebäude, oder komplexe Geometrien in kürzester Zeit dreidimensional und millimetergenau berührungslos zu erfassen.

Liegenschaftsvermessungen

Liegenschaftsvermessungen bilden die Grundlage für eine klare und rechtssichere Grundstücksdokumentation. Sie dienen der Erfassung, Teilung und Sicherung von Grundstücksgrenzen sowie der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters. Unsere Vermessungsleistungen gewährleisten die eindeutige Zuordnung von Eigentumsverhältnissen und schaffen Transparenz für Eigentümer, Behörden und das Grundbuchamt.

Ob Grundstücksteilungen, amtliche Grenzfeststellungen oder Gebäudeaufnahmen – wir führen alle Arbeiten präzise, rechtssicher und nach den gesetzlichen Vorgaben in Baden-Württemberg durch.

Grundstücksteilung und Flurstückszerlegung

Ausgehend von einem Ausgangsgrundstück zerlegen wir Ihnen die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grundstücke nach Ihren vorgaben und fertigen den Fortführungsentwurf. Der amtliche Fortführungsnachweis wird dann von der Unteren Vermessungsbehörde erstellt und als Fortführungsmitteilung dem Grundbuchamt und den betroffenen Personen bekannt gegeben.

Amtliche Grenzfeststellung

Das Setzen von Amtlichen Grenzpunkten gehört in Baden-Württemberg zur unseren Aufgaben. Bei der Grenzfeststellung wird derjenige Grenzpunkt abgemarkt, dessen Grenzzeichen fehlt oder als unabgemarkt nachgewiesen ist. Ist das Grenzzeichen in der Örtlichkeit vorhanden, wird die Abmarkung auf Übereinstimmung mit den Festlegungen im Liegenschaftskataster geprüft.  Diese hoheitliche Aufgabe dürfen nur die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die Vermessungsämter durchführen.

Amtliche Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster

Nach Errichtung eines neuen Gebäudes oder nach der Veränderung des Grundrisses sowie der Änderung der Gebäudefunktion muss dieses für das Liegenschaftskataster eingemessen werden. Diese Einmessung dient der Eigentumssicherung und der aktuell Haltung des Liegenschaftskataster, welches Geodatengrundlage für ganz Baden-Württemberg ist.


Ingenieurvermessung

Präzision ist die Grundlage jedes erfolgreichen Bauprojekts. Unsere Ingenieurvermessungen liefern die exakten Daten, die Architekten, Planer und Bauunternehmen für eine sichere und effiziente Umsetzung benötigen. Von der Erstellung amtlicher Lagepläne über topographische Bestandsaufnahmen bis hin zu Bauabsteckungen und hydrographischen Vermessungen bieten wir ein umfassendes Leistungsspektrum. Mit moderner Messtechnik und langjähriger Erfahrung gewährleisten wir höchste Genauigkeit – von der Planung bis zur Realisierung Ihres Bauvorhabens.

Lagepläne nach LBOVVO

Der Lageplan nach LBOVVO ist Bestandteil eines jeden Bauantrags. Der zeichnerische und schriftliche Teil wird auf Grundlage der Baueingabepläne des jeweiligen Architekten gefertigt bzw. berechnet. Der zeichnerische Teil beruht auf Grundlage des Liegenschaftskatasters. Der schriftliche Teil behinhaltet die Berechnung und Prüfung der im Bebauungsplan vorgegeben Kennzahlen.

Topographische Bestandsaufnahme

Um die Machbarkeit von Bauprojekten planungsrechtliche zu beurteilen ist meistens eine vorherige Topographische Bestandsaufnahme unumgänglich. Sie bietet den Planern einen exakten Höhenverlauf der Geländes in der Örtlichkeit. Von der Geländeaufnahme eines Baugrundstücks bis hin zur Straßenanschlussvermessung haben wir alles in unserem Leistungsspektrum.

Bauabsteckung und 
Grobabsteckung


Vor Beginn der Erdarbeiten durch den Bauunternehmer ist es notwendig den Baukörper in der Örtlichkeit abzustecken. Dies erleichtert der Baufirma Vorort die Arbeit und gibt die Sicherheit, dass die Arbeiten punktgenau beginnen können.

Hydrographische Vermessungen

Ausgestattet mit einem Vermessungsboot indem ein Echolot und ein hochgenaues GNSS verbaut ist sind wir in der Lage die Tiefe von Baggerseen punktgenau zu bestimmen. Seit Jahren gehört es zu unseren Aufgabenbereichen die umliegenden Baggerseen hydrographisch zu vermessen und den Nachweis über die vorgegeben Konzessionsgrenzen des Landratsamtes zu dokumetieren.

Schnurgerüsteinmessung und Feineinmessung

Vor Beginn der Rohbauarbeiten ist die Lage eines Gebäudes von einem Sachverständigen für Vermessung einmessen zu lassen. Die Einmessbescheinigung wird von uns an die zuständige Baurechtsbehörde versendet, welche daraufhin die Baufreigabe erteilt. 


Baulandumlegung 
nach dem Baugesetzbuch

Die Baulandumlegung dient der Erschließung und Neugestaltung, sowohl mit Wohn- als auch mit Gewerbe- und Industrieflächen. Zweck eines Umlegungsverfahrens ist es, zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und unbebaute Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.